Bericht vom Prozess gegen Dr. Susanne Winter

gesetzAm 22.01.2009  fand also endlich der mit Spannung erwartete Prozess gegen die freiheitliche Abgeordnete Dr. Susanne Winter statt. Nachdem wir in der Vergangenheit schon viel darüber geschrieben haben, beschlossen wir, den Prozess zu besuchen und uns vor Ort ein eigenes Bild zu machen.

Während des Prozesses informierten wir durchgängig per Twitter.

Im Folgenden findet ihr meinen – sehr persönlich gehaltenen – Bericht vom Prozess. Dabei versuche ich, nicht näher auf Details einzugehen, die bereits in den Medien veröffentlicht wurden, sondern das zu beschreiben, was ich beobachtet und dabei gedacht habe.

Da wir einen großen Ansturm erwarteten, waren wir schon eine Stunde vor Prozessbeginn im Grazer Landesgericht für Strafsachen. Polizisten in Kampfanzügen und Beamte des Verfassungsschutzes ließen bereits erahnen, dass hier kein “normaler” Prozess stattfinden würde. Für die Öffentlichkeit waren 25 “Besucherkarten” reserviert, die beim Portier ausgehändigt wurden. Allerdings erfuhren wir erst kurz vor dem Prozess, dass wir diese Karten benötigten, um den Prozess verfolgen zu können. Gekommen waren neben vielen Journalisten aus dem In- und Ausland auch Parteifreunde und Familienangehörige von Susanne Winter, u.a. auch ihr kürzlich ebenfalls verurteilter Sohn samt Freundin.

Der Prozess begann in einem eher freundlichen Plauderton mit der Feststellung der Daten sowie den Plädoyers von Staatsanwalt und Anwalt. Gleich zu Beginn machte der Staatsanwalt klar, dass er das Argument der Meinungsfreiheit nur bedingt gelten lasse, denn jedes Grundrecht hätte seiner Meinung nach dort seine Grenzen, wo es andere Grundrechte beschneide.

In seiner ersten Rede bezog sich Winters Anwalt auf Bücher von Henryk Broder und Aayan Hirsi Ali und wies darauf hin, dass sich in einem Buch Hirsi Alis fast wortident jene Aussage von Susanne Winter über den islamischen Propheten Mohammed wieder findet, derentwegen sie sich heute zu verantworten hatte. Außerdem berichtete er von Warnungen die seine Kanzlei erhalten hätte, “sich nicht mit den Moslems anzulegen”, sowie den eingegangenen Drohungen gegen Frau Winter. Wie erwartet bekannte sich Dr. Susanne Winter in allen Anklagepunkten für nicht schuldig.

Angeklagt waren die bereits bekannten Äußerungen Susanne Winters (Video) am Neujahrstreffen der FPÖ am 13.01.2008 in Graz. Außerdem warf ihr die Anklage vor, während einer Diskussionsveranstaltung in einer Schule die Aussagen ihres Sohnes (“Schafe in den Grazer Stadtpark, um Vergewaltigungen durch Moslems zu verhindern”) – er wurde in der Zwischenzeit dafür verurteilt – gerechtfertigt zu haben und selbst von “Tierbordellen” gesprochen zu haben. Susanne Winter bestritt vehement, diese Aussagen jemals getätigt zu haben, und erzählte u.a. von Familienzwistigkeiten, die durch die “unbesonnenen Äußerungen” ihres Sohnes ausgelöst wurden. Nichtsdestotrotz würde sie als Mutter zu ihrem Sohn stehen. Die Staatsanwaltschaft ließ zu diesem Anklagepunkt 5 Zeugen aufrufen, davon ein grüner und ein roter Funktionär, sowie ein junges Mädchen, das offenbar an Gedächtnisschwund litt. Alle fünf Zeugen machten unterschiedliche Angaben, welches Land (Stadt) Susanne Winter als Beispiel für bereits bestehende Tierbordelle genannt haben soll – Norwegen, Hamburg, Oslo, Türkei oder doch eher Saudi Arabien? Aufgrund der mangelhaften Beweislage wurde Susanne Winter in DIESEM Punkt schließlich auch freigesprochen.

Der Richter nahm sich für die Befragung der Angeklagten viel Zeit und bohrte immer wieder nach, wenn Winter´s Antworten nichts mit der gestellten Frage zu tun hatten. Jeder Hinweis auf den Islam und seinen Propheten wurde als historisch und für das Verfahren nicht relevant zurückgewiesen. Winters Verteidigungsstrategie bestand darin, dass sie auf den Wahlkampfslogan “Daham statt Radikal-Islam” verwies, der zur offiziellen Wahlkampflinie der Partei gehörte, und dass sie ja auf keinen Fall etwas gegen den Islam oder Moslems hätte. Dabei versicherte sie, dass die beanstandeten Äußerungen aus der “notwendigen Verkürzung” im Wahlkampf resultierten und sie keinesfalls die Absicht gehabt hätte, irgendjemanden zu beleidigen.

Absurd wurde es, als sie die Neujahrsversammlung als Treffen im internen Kreis beschrieb, wo jeder die Linie der FPÖ verstanden hätte und sich deshalb auch niemand beleidigt gefühlt haben kann. Auf den Vorhalt des Richters, ob ihr bewusst war, dass ihre Aussagen durch die anwesenden Medien auch außerhalb dieses Kreises Beachtung finden würden, verantwortete sich Winter allen Ernstes damit, dass sie nur ein kleines Rädchen gewesen sei (als Spitzenkandidatin im Wahlkampf!), das ohnehin nur 20 Minuten Redezeit gehabt hätte, während der Parteiobmann 2 Stunden reden durfte.

Während der gesamten Einvernahme wirkte Susanne Winter unvorbereitet und fast schon bemitleidenswert naiv. Der mehrmalige Hinweis des Richters, dass sie als Nationalratsabgeordnete und Akademikerin ja eine intelligente Frau sei, entbehrte nicht einer gewissen Komik. Generell war ich sehr verwundert darüber, wie wenig Winter den Vorhaltungen von Richter und Staatsanwalt entgegenzusetzen hatte, und die Beiden schienen eine regelrechte Freude daran zu haben, sie immer wieder “gegen die Wand laufen” zu lassen.

Als schließlich ein Film vom Neujahrstreffen gezeigt wurde, war ich sehr erstaunt darüber, dass die Passagen, derentwegen sie angeklagt wurde und die ihr der Richter detailliert vorhielt, teilweise so gar nicht von ihr gefallen sind! So stellte sie in ihrer Rede beispielsweise die einleitende, rhetorische Frage: “Ist denn alles das, was heutzutage eine Religion genannt wird, auch wirklich eine Religion?”. Der Richter wertete diese Frage dahingehend, dass Winter dem Islam generell absprechen würde eine Religion zu sein. Im Film zeigte sich jedoch, dass dies ausdrücklich nicht der Fall war, sondern neben dem religiösen auch der totalitäre Charakter genannt wurde. Dieser Widerspruch wurde zu meinem großen Erstaunen weder von Winter noch von ihrem Anwalt thematisiert.

Im Schlussplädoyer schaffte es die Anklage dann endgültig, mich baff zu machen. Dazu muss ich vorausschicken, dass ich schon mehrere politische Prozesse beobachtet habe (etwa die Anti-Opernball Prozesse oder die Briefbomben-Prozesse in den 1990ern) und auch selbst schon gegen die FPÖ prozessiert habe, ich weiß also, was einem in so einem Prozess erwarten kann. Noch niemals jedoch habe ich in Österreich so ein politisches Plädoyer eines Staatsanwaltes gehört! Staatsanwalt Redtenbacher bewertete Winters Aussagen über weite Strecken politisch und nicht strafrechtlich. Er wetterte gegen “xenophobe, Stimmen heischende” Wahlkämpfe gewisser Parteien, forderte vom Richter ein strenges, abschreckendes Urteil, mit dem eine “generalpräventive Grenze zu ziehen” sei, denn schließlich stünden weitere Wahlkämpfe, insbesondere in Wien, an und da müssten die Parteien dann wissen, was sie propagieren dürften und was nicht. Wie Bitte? Seit wann bestimmen Staatsanwälte und Richter in Österreich darüber, was eine zugelassene und demokratisch legitimierte Partei in einem Wahlkampf sagen darf?

Im Schlussplädoyer ging Winters Anwalt dann folgerichtig auf diese politische Stoßrichtung und die unüberseh- und überhörbare Emotionalität von Staatsanwalt Redtenbacher ein, konnte damit aber nicht mehr punkten.

Der Richter wiederholte in seiner Urteilsbegründung dann fast wortident jene Vorhaltungen, die er Winter bereits während der langen Befragung gemacht hatte und nahm diese als gegeben an. Es schien mir, als seien die Argumente der Verteidigung gänzlich an ihm vorübergegangen. Bei der Urteilsverkündung nannte er ein Strafmaß von 140 Tagsätzen zu je € 100 unbedingt, sowie 3 Monate Haft bedingt auf vier Jahre. In seiner Begründung wurden dann aus den 140 Tagsätzen plötzlich 240, was immerhin einen Unterschied von € 10.000 ausmacht, aber wie so manch anderer Widerspruch dieses Tages wurde auch dieser von Winter und ihrem Verteidiger nicht beanstandet. Winter kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass mich dieser Prozess in mehrfacher Hinsicht verblüfft hat. Ich habe nicht damit gerechnet, eine derart unvorbereitete Angeklagte zu erleben. Teilweise hatte ich den Eindruck, Winter war sich der Tragweite und Relevanz des Prozesses nicht bewusst. Obwohl Winter selbst Juristin ist, war sie nicht fähig, sich adäquat zu verteidigen und zu rechtfertigen. Sie wirkte zeitweilig hilflos, planlos und intellektuell überfordert. Ihr Anwalt leistete ihr während der Befragung keine Unterstützung und sie bemerkte es nicht einmal, als ihr der Richter einen Milderungsgrund (“werden sie das noch einmal sagen?”)  förmlich aufzudrängen versuchte.

Die durch und durch politische Argumentation des Staatsanwaltes empfand ich als unangebracht, einer Demokratie unwürdig und skandalös. Staatsanwälte haben in Österreich schlicht und ergreifend ihre persönliche, politische Meinung für sich zu behalten. Darüber hinaus halte ich es für bedenklich und inakzeptabel, dass in diesem Land die Befindlichkeit einer religiösen Gruppierung über der Meinungsfreiheit zu stehen scheint. Dem Entgegenzutreten wäre Aufgabe der Verteidigung gewesen. Nicht zuletzt deshalb hatte dieser Prozess so eine große Bedeutung.

Durch ihre dummen, populistischen Äußerungen und ihr Unvermögen, diese auch nur Ansatzweise zu argumentieren, hat Dr. Susanne Winter der Religionskritik und insbesondere der Islamkritik in Österreich einen Bärendienst erwiesen, der, meiner Meinung nach, demokratiepolitisch schlimme Folgen haben kann.

28 Kommentare zu „Bericht vom Prozess gegen Dr. Susanne Winter“

  • alex:

    @ Zwischenrufer
    Vielen Dank, dass Ihr die Gelegenheit genutzt habt, um stellvertretend für uns alle bei diesem extrem bedeutenden Prozess dabei zu sein. Niemals werde ich verstehen können, wie irgendjemand in einer derartig wichtigen und heiklen Angelegenheit, wie der Islamkritik einer so [böses Wort entfernt] Person wie Susanne Winter das Mikrofon überlassen und damit letztendlich uneinschätzbar gefährlichen Kräften in die Hand spielen konnte.

    Der letzte Absatz Deines Beitrags ist fett zu unterstreichen und einzurahmen, so unerträglich wahr ist er:

    Durch ihre dummen, populistischen Äußerungen und ihr Unvermögen, diese auch nur Ansatzweise zu argumentieren, hat Dr. Susanne Winter der Religionskritik und insbesondere der Islamkritik in Österreich einen Bärendienst erwiesen, der, meiner Meinung nach, demokratiepolitisch schlimme Folgen haben kann.

  • alex:

    Auch ich kann Susanne Winter nicht ausstehen, möchte aber aufgrund der Schwere der Lage auf folgende Petition aufmerksam machen: http://www.petitiononline.com/wint0109/petition.html

  • Zu Ende Denker:

    Wie kann es sein, dass ein Staatsanwalt unreflektiert durch Verteidigung und Gericht politische Wertungen innerhalb eines Strafprozesses von sich geben darf und dies noch Eingang in das Urteil findet. Das ist ein Skandal sondergleichen, der politisch genutzt werden muss. Ebenfalls bleibt abzuwarten ob die dargestellte vermeintliche Hilflosigkeit der Frau Dr. Winter nicht in eine Steilvorlage für ein hoffentlich betriebenes weiteres Verfahren umzumünzen ist….

  • FreeSpeech:

    Ich begreife diese Dame nicht. Die Lilie war ein Appell, und das ist ein Eingeständnis.

    Sie hätte die Richtung selber vorgeben sollen. Die Menschenrechtserklärung vorlesen, auszugsweise, bis sie vom Richter unterbrochen würde – und dann weiterlesen, denn ich meine die Kairoer Erklärung. Der Richter wäre in der Enge gewesen. Denn diese Erklärung ist aktuell, nicht Historie.

    Das ist der Grund, warum der Tsunami stimmt, warum richtig ist, dass das hier keinen Platz hat, und warum das keine Hetze ist.

    Der Richter ist vorgespurt, da hat es gar keinen Sinn auf etwas gross einzugehen, vielmehr muss man die Themen und die Schlüsse in den Raum setzen. Das erste Verfahren ist nur dazu da, die Themen selber zu setzen.

    Weiter hätte Sie die Möglichkeit gehabt, sich auf den Jihad zu beziehen, um ihre Ablehnung zu untermauern.
    Denn der Jihad ist immer noch gültig, wie bei Bardakoglu klar wird. (Und auch bei Ceric und seinem Busenfreund Al Qaradawi)

    http://nebeldeutsch.blogspot.com/2006/09/selbstverteidigung.html

  • Catarina:

    Es geht in diesem Fall vor dem Grazer politisch-korrekten Tribunal nicht um die Person der Angeklagten. Es geht um die Anwendung von Blasphemiegesetzen im 21. Jahrhundert! Wenn Allah, laut Koran der beste Ränkeschmied, ein Gott ist, kann er sich selbst wehren. Es geht hier aber um die Freiheit der Wissenschaft und der Meinung, um unveräußerliche Menschenrechte, die durch einen hohen Blutzoll erstritten wurden.

    Susanne Winter kann man sehr bedauern, wenn ihrem Verteidiger nur Henryk Broder und Aayan Hirsi Ali einfielen, um die Aussagen von Frau Winter zu verifizieren. Broder, ein Journalist, der zwar aus Fachbüchern viel gelernt hat, aber kein Islamfachman/Orientalist ist, während die mutige Frau Hirsi Ali Islamopfer ist, aber mangels Ausbildung und Sprachkenntnissen ebenso unfähig, die Quellen zu lesen bzw. auszuwerten. Sowohl die Aussage, daß der Islamgründer die Ehe mit der 9-jährigen Aisha vollzog, ist aus den muslimsichen Quellen und denen deutscher Islamwissenschaftler nachzuweisen, als auch die Tatsache, daß der Islamstifter unter einer schweren Erkrankung litt. Desweiteren gibt es zur Sodmomie im Islam genaue Vorschriften, z.B. darf der Mann, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hatte, das Tier nicht mehr essen u.v.a.m.

    In Graz hat sich ein Tribunal gegen die Freiheit der Wissenschaft gestellt, was z.B. an die Schauprozesse eines Herrn Freisler in Berlin denken läßt. Seltsamerweise dürfen gegen Juden und Christen die schlimmsten Verunglimpfungen (schon im Koran) vom Islam verbreitet werden, derzeit ziehen islamische Horden durch die Straßen und skandieren: “Juden ins Gas, Tod den Juden”, ohne daß sich Juristen mit dem Verbot solcher Demos beschäftigen. Im Gegenteil, obwohl in der Hamas-Charta die Vernichtung(!) Israels steht, sollen die Israelis (laut Koran Affen, Schweine, Esel) noch mit ihren zukünftigen Mördern Frieden schließen.

    Dieses Urteil muß aufgehoben werden, nicht nur weil es keine einzige Demokratie im Islam gibt, die Scharia überall mehr oder weniger gilt, 9-jährige Mädchen noch heute(!) oft mit alten Männern nach dem Vorbild des sogenannten Propheten verheiratet werden, sondern auch, um den Islam zu zwingen, Moschee und Politik zu trennen, seinen Koran weltweit gültig zu historisieren, seine Verbrechen aufzuarbeiten, die Religionsfreiheit, auch das Verlassen des Islam zu erlauben sowie die Menschenenrechte ohne Schariavorbehalt zu akzeptieren. Dann kann der Islam endlich mit allen Nichtmuslimen koexistieren und hat keine Probleme mehr mit der Demokratie, insbesondere mit der Gleichberechtigung der immer noch zwangsverhüllten Frau. Und er wird auch Nichtmuslime als ebenbürtige Menschen anerkennen können. Nur in Europa konnte sich die Demokratie – trotz aller Fehler von Gottes Bodenpersonal – letzendlich entwicklen.

    Im Fall von Susanne Winter ist Häme unangebracht, sondern die Bürger sollten aufwachen, ein Recht auf Heimat und Kultur haben auch die Europäer und selbstverständlich alle Immigranten, die sich in diese gewachsene Kultur integrieren wollen. Nur für den Islam ist dieser kost-spielige Integrationsaufwand erforderlich, bisher ohne Erfolg.

    Man kann nur hoffen, daß in der nächsten Instanz furchtlose Orientalisten mit wissenschaftlicher, nicht politisch-korrekter Ausbildung geladen werden. Menschen, die an der Wahrheit des Islams und der Herausführung der Muslime aus der Unfreiheit interessiert sind, kann ich nur empfehlen Bücher jenseits des verordneten Zitierkartells zu lesen, ich nenne ein paar Namen: Bat Ye’or/Gisèle Littman http://www.dhimmitude.org,
    Tilman Nagel, Hans-Peter Raddatz, Andrew Bostom http://www.andrewbostom.org,
    Artikel von Gudrun Eussner http://www.eussner.net

    Ich wünsche allen – jenseits von Parteien und Bosheiten – eine gute Lektüre und den Erhalt unserer Freiheit. G’tt schütze Österreich und Europa. Der FPÖ wünsche ich die Überwindung des Antisemitimus, den einige ihrer Mitglieder immer noch pflegen. Nachgeborene sind keine Täter, haben aber eine besondere Verantwortung.

  • Zwischenrufer:

    @Catarina
    Danke für deinen ausführlichen Kommentar! Ein paar Anmerkungen meinerseits:

    Der Richter hat alle Bezüge auf den Islam und seinen Propheten als historisch und für den Prozess irrelevant abgelehnt. Weiters hat er den Antrag der Verteidigung, Gutachter zu laden, ebenfalls abgelehnt. Er wollte sich erst gar nicht damit auseinandersetzen, ob den Äußerungen von Susanne Winter ein Wahrheitsgehalt zu Grunde liegt, oder nicht. Laut Plädoyer des Staatsanwaltes, reicht es nämlich schon, wenn sich eine bestimmte Gruppe potentiell beleidigt und verunglimpft fühlen könnte, um den Tatbestand zu verwirklichen!

    Bleibt zu hoffen, dass in der nächsten Instanz Sachverständige nicht mehr ausgeschlossen werden können.

    P.S.: Nur um mich einigermaßen verständlich zu machen: ich habe ja in den Artikeln vorher geschrieben, dass ich die Verurteilung wegen Verhetzung als gerechtfertigt sehe, während ich die Anklage wegen “Herabwürdigung religiöser Lehren” für unangebracht halte. Im Laufe des Prozesses hat sich diese Einschätzung verändert. Der Staatsanwalt hat sich skandalös politisch gegeben, er hat die Angeklagte mehrmals ausgelacht, er hat seine Strafforderung politisch und nicht juristisch begründet und ein sehr hartes Urteil als generelle Prävention für künftige Wahlkämpfe gefordert. Damit wandelte der Prozess für mich seinen Charakter und wurde vom Strafprozess zum politischen Prozess gegen die Meinungsfreiheit in Österreich. Deshalb halte ich das Urteil gegen Susanne Winter aus heutiger Sicht für falsch und hoffe auf einen Freispruch in der nächsten Instanz.

    P.P.S.: Ausdrücklich möchte ich festhalten, dass Darkwin das anders sieht! Zumindest in diesem Blog herrscht – noch! – Meinungsfreiheit. :-)

  • Catarina:

    Gerade beim Islam muß ein sachkundiger(!) Gutachter deutlich machen, daß man die Geschichte eben nicht außer Betracht lassen kann, weil die gläubigen Muslime, also jene, die man fälschlicherweise “Islamisten” nennt, nach dem “Modell von Medina”, also dem Vorbild des Islamgründers, seit fast 1400 Jahren leben. Das beinhaltet Ehen mit kleinen Mädchen, gerade z.B. im Jemen und in Saudi-Arabien sowie im Iran sehen wir das doch bestätitgt, also bei Sunniten und Schiiten. Und die Fallsucht des Stifters, also eigentlich litt er an Schizophrenie, ist auch nach-gewiesen. Wer weiß denn schon, daß es z.B. eine Baby-Fatwa gibt, in der Khomeini entschied, daß ein Mann, der aus “Versehen” ein weibliches Baby, das er auf seinem Schoß wiegt, penetriert, nicht als eine seiner 4 Frauen später heiraten darf, sondern ihm Unterhalt zahlen muß?

    Ich halte auch die Verurteilung wegen Verhetzung für falsch, denn das man diesen Islam, also den bisher nicht historisierten, nicht dulden kann, sollte jedem Demokraten klar sein. Es geht um die totalitäre Ideologie, nicht um die Menschen des Islam. Von denen kennen die meisten nicht wirklich den Koran/Sunna, die Islamfunktionäre aber sehr wohl. Sie benutzen die Demokratie für ihre Ziele, um sie letztendlich zu über-winden. Man muß sich immer vor Augen halten, daß die Masse der Menschen keine Kommunisten, Faschisten, Nationalsozialisten waren, aber eben von deren Führern terrorisiert werden. So ist es auch im Islam, der alle Merkmale des Totalitarismus beinhaltet.

    Das skandalöse Verhalten des Staatsanwaltes, der sicher politisch-korrekt agierte, geistig wohl schon Muslim sein könnte, ist in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Ihm scheint auch die Gewaltentrennung im Rechtsstaat nicht vermittelt worden zu sein. Daß er sogar Wahlkämpfe beeinflussen möchte, ist reine Gesinnungsjustiz. Viele Menschen verstehen nicht, daß es in diesem Prozeß nicht um die Person der Angeklagten geht, sondern um unsere Freiheit, die sich auch viele namenlose, zugewanderte Muslime wünschen, die ihre Heimatländer nicht verlassen haben, um hier wieder – dank der Häuptlinge der Organisationen – als Muslime eingemeindet zu werden.

    Fast schon tragisch ist es, daß der Anwalt völlig überfordert, aber auch Ratschlägen von außen nicht zugänglich war. In Sachen Islam genügt rein juristisches Wissen nicht, auch wenn man Bücher von Journalisten oder “süffige Schleierliterur” von Opfern gelesen hat. Diese habe zwar ihr schlimmes Schicksal tragen müssen, die Hintergründe dafür aber oft aus Fachbüchern nur halb verdaut abgeschrieben.

    Und jenen, die immer wieder die Untaten des Christentums zitieren, daß bekanntlich seine Geschichte aufgearbeitet hat, man kann sie weltweit in Büchern lesen, auch gab es im Jahr 2000 ein öffentliches “mea culpa” des verstorbenen koranküssenden Papstes Jopa II, sei geraten, sich kundig zu machen über den “Mythos von Córdoba” oder die angebliche Befruchtung des Westens durch den Islam. Es reden immer noch zu viele Menschen mit, die der Desinformation über den Islam kein wirkliches Geschichtswissen entgegenzusetzen haben.

    Und natürlich spielt die Geschichte von 1933 bis 1945 eine tragische Rolle. Hitlers langer Arm verhindert, daß wir uns gegen unsere neue Bedrohung wehren, was die Islamfunktionäre sehr wohl zu nutzen wissen. Tragisch ist auch, daß Linke selbsthassende Deutsche die Mär verbreiten, daß der Judenhaß im Islam den Muslimen von den Nazis beigebracht wurde, was von Fachleuten quellengestützt widerlegt wurde. Der Juden- und Christenhaß ist wurzelhaft im Islam (Koran) verankert.

    Das Verhalten der Türken während der Shoa hat Corry Guttstadt in einem lesenwerten Buch beschrieben, obgleich sie als Turkologin nicht den vollen Umfang begriffen hat, der eben durch den Gründer von Anfang an vorhanden war. Umso tragischer ist es, daß gerade in der Partei von Frau Winter nicht begriffen wird, daß alle Nichtmuslime und alle “Namensmuslime” gemeinsam gegen den Feind der Dreiheit handeln müssen, weil es schon fünf vor zwölf ist.

  • Vielen Dank für diese umfangreiche Berichterstattung.
    Es sind solche Texte, die bei mir immer wieder aufkommen lassen, ob nicht irgendwelche Politiker, Richter und Behörden uns mit Absicht in den Bürgerkrieg treiben wollen.
    Zumal ich immer wieder solche Berichte höre, dass solche Menschen sich im Privatleben recht islamfeindlich geben (vor ihren Kindern o. ä.)

  • Das Problem an der ganzen Geschichte, ist dass der Paragraf 188 wiederbelebt wird, ohne sich der Tragweite bewusst zu sein. Man muss nur schauen, wer jetzt über das Urteil jubelt: Das BZÖ mit Grosz und Stadler und die IGGiÖ.

    Zitat Standard:

    Die IGGiÖ hielt fest, das Urteil sei “von großer Tragweite für den künftigen Stil der politischen Auseinandersetzung”, denn “Islamfeindlichkeit und generell Sündenbockpolitik auf dem Rücken von Minderheiten dürfen als Mittel populistischer Stimmungsmache nicht salonfähig werden”.”

    Der Paragraf 188 ist sicher kein Paragraf, der irgendwelche Minderheiten, außer eben in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaften schützt. Nur als Beispiel: Es gibt keine einzige positive Aussage eines Muslimen-Vertreters zur Minderheit der Homosexuellen.

    - Susanne Winter und dieser Prozess ist so ziemlich das Schlimmste, was einem säkularem Staat, wo Kirchen und Staat getrennt (auch zum Schutz der Religionsgemeinschaften) sind, passieren konnte. Ich sehe eine Verurteilung Susanne Winters als voll gerechtfertigt, aber eben nicht wegen dieses Paragrafen. Im Prozess kam sehr klar heraus, dass die Aussagen sehr wohl provozieren wollten und die Aufgabe hatten den Bekanntheitsgrad von Susanne Winter kurz vor der Wahl von Null auf Hundert zu bringen, was schließlich auch gelang. Klar kam auch heraus, dass es Susanne Winter nicht um eine ernsthafte Religions- oder Islamkritik ging, denn sonst hätte sie und ihr Anwalt wohl mehr Argumente vorbringen können. Auf die Aussage des Staatsanwaltes, dass es keine Probleme mit dem Radikal-Islam oder dem Islam in Graz gäbe, wusste Winter nur zu kontern, dass ältere (einheimische) Leute eben einen anderen Lebensrhythmus haben und sich an der lauten Musik zur späten Stunde stören. Und “Moscheenbau macht keinen Spass”, weil eine Moschee das idyllische Landschaftsbild Österreichs störe, dass die Nationale Heimatpartei für die Jugend bewahren will. Hallo!? Schon mal die Karlskirche gesehen? (Sie wussten nicht mal, dass ein Imam vor kurzen in einer Moschee in Wien gegen Israel gehetzt hat.)

    Im Falter gab es einen Bericht über Zwangsehen in Graz (die Ehen werden arrangiert und in der Türkei geschlossen) – Susanne Winter und ihr Anwalt wussten auch davon nichts. Peinlich muss es für Frau Winter auch sein, dass ausgerechnet eine “Negerin”, Hirsi Ali, ihre Verteidigungsstrategie untermauern sollte/könnte.

    Das Verteidigungskonzept verstehe ich nicht: In allen zur Debatte stehenden Aussagen Winters hat sie den Islam als solchen kritisiert. Bei der Verhandlung sprachen sie und ihr Anwalt davon, dass sie, wie auf einem Plakat geschrieben, immer nur den “Radikal-Islam” gemeint habe.

    Nun ist es halt blöd, wenn es laut Argumentation vor Gericht “möglich sein muss eine Religion zu kritisieren”, man aber diese ja gar nicht kritisiert haben will, sondern nur deren radikale Auswüchse und dann nicht mal aufzählen kann, welche Auswüchse man in Graz oder Österreich meinte.

    Von zwei skurrilen Aussagen Winters möchte ich noch berichten:

    - Als der Richter ihr erklärte, dass er Schwierigkeiten habe, zu glauben, dass Susanne Winter immer nur den Radikal-Islam meinte und keinesfalls den braven einfachen Moslem brüskieren wollte und dies mit den Worten quittierte: “…allein mir fehlt der Glaube!” meinte Winter: “Ihnen fehlt der Glaube, mir nicht, ich bin ein gläubiger Mensch!”

    - In ihrem Schlussplädoyer meinte Winter sinngemäß:

    Ich bin in einer Partei, die in ihrem Namen die Freiheit trägt (1848). Hier wird mir vorgeworfen Hasspredigerin zu sein. – Ich habe die Wahrheit gesprochen und hoffe, dass das auch so rüberkommt, denn meine Wahrheit ist mit Gottes Hilfe gesprochen worden.”

    Man konnte als Beiwohnender dieses Prozesses einfach nicht den Eindruck gewinnen, dass Winter hinter ihren eigenen Aussagen stehe: Der Richter machte sich lustig darüber, dass sie, die 2 Semester Medizin studiert habe, nicht wisse, dass man während epileptischer Anfälle nicht schreiben könne. Winter “konterte”: “In den ersten beiden Semestern hat man hauptsächlich Anatomie…” – Die Aussage bei ihrer Rede in der Schwarzelhalle war: “… im Rahmen von epileptischen Anfällen …”.

    Winter erwies sich beim Prozess leider auch keinesfalls als glühende Verteidigerin von Frauen- und Kinderrechten und konnte die von Hirsi Ali kopierte Aussage: “Mohammed sei in unserem heutigen System ein Kinderschänder” so nicht rechtfertigen.

    Nun, vielleicht wollten Verteidiger und Angeklagte nicht ihr Pulver verschießen und einfach nur in die nächste Instanz. Ich glaube kaum, dass dann etwas besser wird und aus einer Dumpfbacke eine glühende, glaubhafte Verfechterin der Menschenrechte beziehungsweise eine Religionskritikerin wird.

  • … übte der Bundesgerichtshof deutliche Kritik an der Urteilspraxis des Volksgerichtshofs. So bemängelte dieser die polemische Sprache in der Urteilstenorierung (136) und den Mißstand, daß die gerichtlichen Verfahren zur Einschüchterung politischer Gegner (PDF) mißbraucht wurden und nicht einer abgewogenen Rechtsfindung dienten.

    Das schreibt der Jurastudent Daniel Hunsmann im WS 1999/00 in einer Seminararbeit.

  • Dualis:

    Traurig, traurig was bei euch in Österreich los ist, obwohl ist das nicht mittlerweile die Gesamtsituation in ganz Europa?

    Wir leben in eine Diktatur das wird an diesem Fall völlig deutlich gemacht.Sie hat im Normalfall das Recht ihre gar nicht so unrechte Meinung zu äußern, aber das scheint ja auch Vergangenheit zu sein.

    Hier wird eine bewusste Islamisierung vorangetrieben wo jeder der sich dagegen wird mit undemokratischen Mittel versucht “vernichtet” zu werden.

    Wenn wir uns den Fall jetzt mal genauer anschauen können wir sagen das wir nicht nur unsere Freiheit verloren haben sondern uns auch nicht mehr auf Staat und Justiz verlassen können.

    Goodbye Demokratie du räumst den Platz für die Sharia.

  • GrundGesetzWatch:

    Hallo Zwischenrufer. Recht herzlichen Dank für deinen Bericht und deine Arbeit als Prozessbeobachter. Es ist mir ganz Wichtig solche Sachen detailliert und vor Ort zu erfahren. Bitte weiter so.

    Blogger GrundGesetzWatch aus D

  • Haiduk:

    Ein bisschen klüger hätte Frau Winter sich schon anstellen können. Wenn sie es als Zitat von Hirsi Alis Buch gebracht hätte, dann hätte man ihr nichts anhaben können. Die Anklage gegen sie wäre dann nach hinten losgegangen, weil dann vor allem über das Schicksal Hirsi Alis berichtet worden wäre.

  • Dualis:

    Haiduk :
    Ein bisschen klüger hätte Frau Winter sich schon anstellen können. Wenn sie es als Zitat von Hirsi Alis Buch gebracht hätte, dann hätte man ihr nichts anhaben können. Die Anklage gegen sie wäre dann nach hinten losgegangen, weil dann vor allem über das Schicksal Hirsi Alis berichtet worden wäre.

    wo ist denn der unterschied ob sie das Buch gebracht hätte oder nicht?
    Jeder der klar bei Verstand ist sollte wissen was der Islam bedeutet.

    Und wenn in Saudi Arabien auf Grund der religiösen Gegebenheiten 8 Jährige sogar mit 70-80 Jährige verheiratet werden, dann hat sie einfach nur recht.

    Dieses Urteil ist ein Skandal und eine Steigerung der nächsten Stufe der Europäischen Unterwerfung vor dem Islam

  • Frau Winter hatte keinen guten Rechtsanwalt!
    Von einer Juristin hätte ich mir, wenn schon die Verteidigung versagt, mehr Selbstverteidigung erwartet Beschämend finde ich von der Justiz, daß man keine Gutachter einladen ließ, davon gibt es sogar gute Moslems, ohne auf Radazz zugreifen zu müssen.
    Alles in Allem, ein Justizskandal im Sinne der Sharia, im Sinne von Multikulti, im Sinne der EU, die Islamisierung voranzutreiben.
    Zum Schluß frage ich noch die Ankläger, wieviel sie Schmiergeld von den Ölaugen erhalten haben…
    Grüsse aus Südtirol, von der Bloggerin Dolomitengeist.EU

  • Catarina:

    @ Schlehernhexe
    Sie können Hans-Peter Raddatz nicht gelesen haben, wenn Sie den Namen des Orientalisten in den Blogs immer wieder falsch schreiben, der trotz Todesdrohungen weiterhin seine Bücher veröffentlicht. Soweit mir bekannt ist, hat er sogar ein Gutachten zur Schweizer Minarett-Initiative für das Berner Parlament erstellt, er leidet sicher nicht unter Arbeits-mangel. Im Falle Winter hätte man sehr gut auch den furchtlosen Göttinger Orientalisten Tilman Nagel laden können. Ob beide als Gutachter zugesagt hätten, ist eine andere Frage, denn in ihren Büchern konnte ich den Antisemitismus von Teilen der FPÖ nirgends finden. Dafür aber fundiertes Wissen über den Islam und die Bedrohung für die westliche Kultur, solange er nicht demokratiefähig ist.

    Daß sie einen Muslim vor ein Gericht bitten wollen, bei dem es um die erwähnten Anklagepunkte geht, zeigt mir deutlich, daß Sie nicht wirklich den Islam verstanden haben. Ihr Ausdruck Ölauge läßt tief blicken.

  • GrundGesetzWatch:

    Fällt mir gerade dazu ein: Überlegt es euch mal in Ruhe. War es vielleicht von Frau Winter und ihrem desinteressiertem Anwalt eine Finte, daß der Prozeß absichtlich verloren wurde? Die Folge ist doch, daß es in die nächste Instanzen gehen wird, und dann nicht ein drittklassiges Provinzgericht entscheidet, sondern eins das verbindliche Normen für ganz Österreich festlegt (wäre jedenfalls in Deutschland so, OLG-Urteile sind Bundesweit verbindlich) werden. Gerd Wilders hat mit Fitna dies ja hervorragend inzeniert. Wäre Fitna zwei Tage nach der Ankündigung rausgekommen, hätte der Film nicht die gebührende Aufmerksamkeit erhalten.

    GrundGesetzWatch aus D

  • input:

    @Zwischenrufer

    Ich denke, es geht nicht um den Wahrheitsgehalt der Äußerungen, sondern darum in welcher Absicht sie geäußert werden und was sie bewirken.

    Zum Beispiel: Die Äußerung, “Du bist ein Hurenkind.”, hat grammatisch die Form einer Aussage mit einem Wahrheitswert (Die Person ist das Kind einer Hure – wahre Aussage, oder die Person ist nicht das Kind einer Hure – falsche Aussage). Tatsächlich handelt es sich aber nicht um die Feststellung eines Sachverhaltes, sondern um einen Sprechakt, der Gefühle verletzen soll. Es wäre absurd hier in einem Strafprozess wegen Beleidigung Beweise zu prüfen, ob die Mutter der Person tatsächlich Prostituierte ist.

    Die Äußerung “Im heutigen System wäre Mohammed ein Kinderschänder.”, hat äußerlich die Form einer juristischen Beurteilung eines vor 1400 Jahren angeblich verwirklichten Tatbestandes. Tatsächlich aber ist die Äußerung im Kontext einer Wahlkampfverantaltung ein Sprechakt, mit dem die Anhänger einer Religion, in der Mohammed als Prophet hoch geehrt wird, beschimpft und verächtlich gemacht werden. Ob der Inhalt der Äußerung wahr oder falsch ist, spielt für diese Wirkung keine Rolle. Man kann auch Aussagen, die in einem Kontext eine richtige Beurteilung eines Sachverhaltes darstellen, in einem anderen Kontext als Beschimpfung oder Hetze verwenden. Was man sagt, hat immer zwei Ebenen: Die eine Ebene ist die Aussage für sich genommen. Die andere Ebene ist, was ich mit der Aussage in einem bestimmten Kontext mitteilen möchte. Man könnte sagen, da Mohammed längst tot ist und für seine Taten nicht mehr in Österreich strafrechtlich verfolgt werden kann, könnte man die juristische Einschätzung, “Im heutigen System wäre Mohammed ein Kinderschänder.”, achselzuckend zur Kenntnis nehmen. Es geht also um die andere Ebene: Was wollte Winter damit im gegebenen Kontext vermitteln? Und das ist die Frage, die vor Gericht zu beurteilen war, und nicht, ob die Aussage auf der ersten Ebene wahr oder falsch ist.

  • @Catarina
    Sie haben wohl einige Textpassagen von mir falsch verstanden.
    Ich schätze Rdazz sehr gut ein, aber als Gutachter könnte man aber genau so gut Necla Kelec oder Seran Yates , oder auch noch andere Islamexperten von den Muslimen einladen.Die können alles sagen was Sache ist..
    Ich habe den Vorschlag gemacht, eben Muslime die sich krtisch über ihre
    Religion äussern, einzuladen, damit nicht der Eindruck der Befangenheit eines Christen oder Atheisten entsteht.
    Was die Ölaugen betrifft, es wurden schon Nachweislich in der EU Gerichte,
    entweder mit Drohungen oder Zuwendungen beinflusst.
    Wie meine Einstellung sich über den Islam ist, kannst du in den Beiträgen auf den Dolomitengeist- Blog lesen.

  • Lechzrinx:

    @ Zwischenrufer

    Lassen Sie diesen Bericht Frau Winter zukommen, daß sie sich für die Berufung besser vorbereiten kann… ;-)

  • mino:

    @input “… Es geht also um die andere Ebene: …”

    Leider ist Dein kluger Ansatz zu oberflächlich, dass man ihn wieder gegen Deine Argumentationslinie verwenden kann. “die andere Ebene” suggeriert, dass es *eine* andere Ebene gibt. Dein Meta-Ansatz aber lässt vermutlich mehr, vielleicht unbegrenzt viele Ebenen (Rahmen, Frames, Perspektiven etc.) denkbar erscheinen. Ja es ist sogar möglich, dass es lediglich eine “Reaktion” von ihr war, die *nichts* vermitteln wollte. Somit ergäbe sich die Frage, wer festlegt, welche Ebene gemeint war. Der Richter, der Staatsanwalt, Frau Winter?
    Und was, wenn Mehrdeutigkeit beabsichtigt war?

    Es ist nicht so einfach!

  • [...] seiner in letzter Zeit zunehmenden Einflüsse und Auswirkungen auch hier in Österreich, demonstriert hat, rechtfertig grundsätzlich eine Verurteilung wegen primitiver Hetzerei und galoppierender [...]

  • input:

    @mino
    Man kann mit einer Äußerung nicht nichts vermitteln. Selbst wenn ich einen Satz als Beispielsatz in einem Sprachlehrbuch verwende, vermittle ich damit noch: So lautet der Satz richtig. Wir sagen ja nicht den ganzen Tag Dinge, nur weil sie richtig sind: “Die Erde ist rund.”, “Der Himmel ist blau.”, “Zucker ist süß.” etc., sondern wir wollen mit allem, was wir sagen, in einem bestimmten Kontext einem Gegenüber etwas vermitteln. Es gibt immer eine Absicht hinter der Äußerung. Im Gegenständlichen Fall geht es daher nicht darum, ob die Äußerung, “Im heutigen System wäre Mohammed ein Kinderschänder.”, für sich genommen eine wahre oder walsche Aussage ist, sondern darum, was eine bestimmte Politikerin in einem bestimmten Kontekt mit dieser Äußerung vermitteln wollte. Auf Grund des Kontextes der Rede und der Situation wird man sich nicht so naiv stellen können, anzunehmen, dass Winter als Juristin versuchte, juristisch interessierten Laien anhand historischer Beispiele das Strafrecht zu erklären. Was sie versuchte zu vermitteln und ob das als Herabwürdigung religiöser Lehren oder Verhetzung zu qualifizieren ist, oder ob die Aussagen irgendwie anders gemeint waren, war Gegenstand des Prozesses.

    Und wenn Du meinst, es sei alles noch komplizierter, dann mag das schon so sein. Jedenfalls ist es nicht so einfach, dass es nur darum ginge, ob die Äußerung, “Im heutigen System wäre Mohammed ein Kinderschänder.”, als Aussage für sich genommen einen positiven oder negativen Wahrheitswert hat.

  • @input
    ich sehe das auch so, wie Sie.
    Im Prozess wurde das auch sehr klar herausgearbeitet und es war für jeden Zuhörer offensichtlichst, dass Frau Winter keine Religionskritik/Gesellschaftskritik üben will/wollte, sondern ihre Slogans vom Stapel ließ um zu provozieren und ihren Bekanntheitsgrad zu steigern, ohne auch nur ein Problem (und da gibt es gar nicht so wenige) nennen zu können, dass sie mit dem Islam bzw. den muslimischen Einwanderern in Graz bzw. in Österreich verknüpft.

    Bei Susanne Winter ist meiner Meinung nach Hopfen und Malz verloren.
    Nichts desto trotz ist der Paragraf 188, wenn er mit “Hilfe” von Frau Winter, dem BZÖ (Stadler) und der katholischen Kirche wiederbelebt wird, eine latente Bedrohung für Bücher, wie “Der Gotteswahn” und so ziemlich alle Bücher die wir hier empfehlen und natürlich auch für diesen Weblog und ähnliche.

    Dass Frau Winter verurteilt wurde, empfinde ich nicht als Skandal, sondern dass in zwei von vier Anklagepunkten dieser unnötige Paragraf zur Anwendung kam.

  • Randolph:

    Wollen wir festhalten: es geht nicht darum, ob das, was jemand sagt, wahr oder falsch ist, sondern darum, ob es einem anderen mißfallen könnte.

    Daher muss man fürderhin jede wahre Aussage dahingehend abwägen, ob sich jemand davon provoziert fühlen könnte. So könnte die Aussage: “Die Erde ist in etwa eine Kugel” einen Gruppierung in ihren Glaubensüberzeugungen beleidigen. Wenn diese Gruppe mich daraufhin am Scheiterhaufen verbrennen will und dies lautstark kundtut, wäre jeder, der den Satz “Die Erde ist in etwa eine Kugel” öffentlich von sich gibt, sofort zu verurteilen. Die Überlegung von input führt zumindest dazu.

    Wenn sich jemand von der Aussage: “Mohammed wäre bei uns ein Kinderschänder” provoziert fühlt, dann muss man sich doch vielmehr fragen: WARUM EIGENTLICH? WEIL ES WAHR IST?

    UND WER SCHREIBT MIR VOR, WAS ICH SAGEN DARF?

  • input:

    @Randolph
    “Die Überlegung von input führt zumindest dazu.”
    Natürlich nicht. Wenn ich zum Beispiel sage, “Sie sind ein Dummkopf.”, kann ich den Wahrheitsbeweis dafür anhand Ihres Kommentars führen. Wenn ich Ihnen das aber öffentlich sage, wird es mir nicht darum gehen, Ihnen einen Sachverhalt mitzuteilen, sondern sie zu beleidigen. Das heißt, auch wenn die Äußerung, “Sie sind ein Dummkopf.”, formal wie eine Aussage mit einem Wahrheitswert (postiver Wahrheitswert “wahr” oder negativer Wahrheitswert “falsch”) aussieht, ist sie in Wahrheit ein performativer Sprechakt, der nicht einen Sachverhalt beschreiben, sondern verletzend wirken soll. (Und dem daher auch kein Wahrheitswert zugeschrieben werden kann.)
    Weder der § 188 noch der § 283 stellen darauf ab, ob sich jemand provoziert fühlt. § 188 stellt darauf ab, ob etwas geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen. (Überigens genau wie bei öffentlicher Unzucht.) Dazu ist es nicht einmal notwendig, dass sich wirklich jemand ärgert. Das Herabwürdigen oder Verspotten muss nur dazu geeignet sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aussage richtig ist oder nicht. Es kommt darauf an, wie es gesagt wird und was der Zweck ist. Die Äußerung über eine Frau, dass sie alt und fett sei, kann selbstverständlich ihrer Verspottung dienen, auch wenn die Aussage objektiv richtig ist. Dagegen würde man einem Artz, der diese Frau auf ihr Übergewicht hinweist, keine Absicht zur Verspottung unterstellen.
    § 188 ist übrigens keine neumodische Erfindung politisch Korrekter zu Gunsten von Muslimen. Er stammt in der derzeitigen Fassung aus den 70er Jahren und war vorher viel strenger. (Die deutsche Variante der Bestimmung ist mMn wesentlich problematischer und sieht höhere Strafen vor.)
    Beim § 283 (Verhetzung) geht es nicht in erster Linie um die Gefühle derer, die beschimpft oder verächtlich gemacht werden, sondern um die, die gegen jene die beschimpft oder verächtlich gemacht werden, aufgehetzt werden.

    “UND WER SCHREIBT MIR VOR, WAS ICH SAGEN DARF?”
    Das Gesetz. (Da hätten Sie auch selbst drauf kommen können, wenn Sie vor antiislamischem Furor nicht schon ganz deppert wären.) Die Verfassung garantiert Ihnen die Meinungsfreiheit. Diese Meinungsfreiheit ist aber zum Schutz von Individuen oder Gruppen vor Beleidigung und Verächtlichmachung in der Öffentlichkeit eingeschränkt. Und im Großen und Ganzen ist das auch gut so. Über die Angemessenheit von § 188 in Abwägung gegen die Meinungsfreiheit kann man natürlich streiten. Allerdings kann der Richter nichts dafür, dass es ihn gibt. Der ist verpflichtet die Gesetze anzuwenden und kann nicht sagen: “Den Paragraphen mag ich nicht. Da spreche ich einfach alle frei.”

  • Ludwig:

    Leider habe ich erst jetzt Euren Bericht gelesen; sehr verdienstvoll, daß Ihr diesen schändlichen Prozeß besucht und von unabhängiger Seite darüber berichtet habt. Nur eine wichtige Anmerkung hätte ich noch: Ihr habt sicher sehr recht, daß sich die Angeklagte schlecht verteidigt hat. Was hätte sie durch offensives Auftreten zu verlieren gehabt, sicher nicht Sympathie bei der denkenden Öffentlichkeit, aber dennoch sollte man KEINESFALLS Täter und Opfer verwechseln! Den Grundrechtsbruch beging das Gericht!

  • mino:

    @input “Es gibt immer eine Absicht hinter der Äußerung.”

    Doch wie kann sich jemand anmaßen, diese Absicht zu erkennen? Möglicherweise ist sich selbst diejenige Person, die die Äußerung tätigt, nicht der Absicht bewußt. Und wie ich schon andeutete, wenn Du so exakt interpretierst, mußt Du sehr sorgfältig weiterdenken:

    - Was ist, wenn es ein Reflex, also eine Reaktion ohne Absicht war?
    - Was ist, wenn sie mehrere Absichten hatte?
    - Wer legt fest, welche von potentiell vielen Absichten gewertet wird(werden)?

    Die Argumentation mit der “Absicht” ist sehr sehr gefährlich. Die Absicht kann – wenn überhaupt – nur der sich Äußernde mitteilen. Wenn er dies nicht tut und das Gericht schon nicht hellseherisch ist, so bleibt ihm nur, eine Absicht zu *unterstellen*.
    Dabei kommt Folgendes heraus:
    Die Angeklagte hatte eine andere Absicht, als ihr vorgeworfen wird. Sowohl der Aussage (die ein Faktum darstellt) als auch der vorgetragenen Absicht (ggf. Täuschung!) wird mißtraut.
    Der unterstellten (oder “naheliegenden”, “stimmigen”, “plausiblen”, “passenden” etc.) Absicht wird unter Ausblendung weiterer möglicher Absicht geglaubt. Die Unterstellung wird somit zur Urteilsbegründung.
    Dass damit Willkür möglich ist, leuchtet jedem ein.

    Umgekehrt könnten mit dieser “Absichts”-Unterstellung auch böswillige Aufrufe entschuldigt werden. Wenn jemand wie unlängst auf deutschen Straßen skandiert: “Juden ins Gas!”, so dürfte man mit Unterstellungen “Der wollte nur provozieren!” oder “Der will auf israelische Mißstände hinweisen!” einen direkten Mordaufruf verniedlichend entschuldigen.

    Fazit: Wenn man will, wird man immer eine Absicht unterstellen können, die man will. Der Angeklagte ist damit vollkommen wehrlos.

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